Beschreibung der Meldung

Wohnwagen und Anhänger seit Monaten geparkt

Diese Meldung wurde am 28.05.2024 via api erstellt.

Auf dem Parkplatz vom Schwimmbad/Sportplatz stehen seit Anfang diesen Jahres 3 Dauerparker (2 Anhänger ein Wohnwagen) und blockieren somit die nächstgelegenen Parkplätze zum Sportplatz.

Meldungsposition
Details
Kategorie
Parken > Parkplatzsituation
Zuständig
Verkehrssicherheit
Geokoordinaten
49,4246 - 8,7436
Bei Eingabe gesuchte Adresse
keine
(autom. ermittelt: Stiftweg 34, 69118 Heidelberg, Germany
in Ziegelhausen
Status
Bearbeitet
Zusatzfelder
Abweichender Zeitpunkt
Datum des Ereignisses (falls abweichend)
Keine Angabe
Uhrzeit des Ereignisses (falls abweichend)
Keine Angabe
Angehängte Dateien
Bearbeitungshistorie

Bearbeitet

Verkehrssicherheit am 31.05.2024 um 08:15 Uhr:

Die Meldung wurde beantwortet.
Sie sprechen hierin eine Thematik an, die kürzlich erst im Gemeinderat zur Sprache kam.

Laut Gesetz dürfen Anhänger 14 Tage lang unbewegt im öffentlichen Straßenraum stehen. Im Rahmen der Überwachung werden bei den Anhängern die Ventilstellungen aufgenommen und nach Ablauf der 14-Tage-Frist erneut kontrolliert, ob der oder die Anhänger in der Zwischenzeit bewegt wurden oder ob es zu einer Anzeige kommen muss. Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) wurde beauftragt entsprechende Kontrollen durchzuführen. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass die Anhänger in der Regel innerhalb der 14-Tage-Frist bewegt wurden und sich somit an der Gesamtsituation oft nichts ändert.

Wir möchten noch auf folgendes hinweisen:
Der GVD kontrolliert täglich die Straßen im Stadtgebiet Heidelberg jedoch stehen dem GVD im Idealfall 30 Mitarbeitende in einem Mehrschichtbetrieb für das gesamte Stadtgebiet von knapp 1.000 Straßen zur Verfügung.
Zudem wird im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens entschieden, wo Kontrollen durchgeführt werden. Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gilt das sogenannte Opportunitätsprinzip. Die gesetzliche Grundlage für das Opportunitätsprinzip im Ordnungswidrigkeitenrecht ist § 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG). Es besteht also im Bereich der Ordnungswidrigkeiten keine Verpflichtung des GVD Kontrollen durchzuführen. Aufgrund der knappen Personalkapazitäten entscheiden wir als Untere Straßenverkehrsbehörde im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessen, wann und wo Kontrollen durchgeführt werden. Einer dauerhaften Verkehrsüberwachung können wir daher nicht nachkommen.


in Bearbeitung

Verkehrssicherheit am 31.05.2024 um 08:13 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Verkehrssicherheit" weitergeleitet.


Warten auf Freigabe

Unregistrierter Nutzer am 28.05.2024 um 22:54 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Verkehrssicherheit" weitergeleitet.