Verbotene Durchfahrt physisch verhindern
Diese Meldung wurde am 16.07.2024 via api erstellt.
Verkehrssicherheit am 24.07.2024 um 07:54 Uhr:
Die Meldung wurde beantwortet.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Meldung.
Eine physische Verhinderung der Durchfahrt ist leider nicht möglich, da die Durchfahrt für dafür autorisierte Personen offen bleiben muss. Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Gefährdung verweisen wir – wie auch bei zahlreichen anderen Stellen im Stadtgebiet – auf die „Grundregeln“ der ständigen Vorsicht und Rücksichtnahme aus § 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Daher sollte für Kraftfahrzeugfahrende sowie Radfahrende ein (unter Umständen sehr) langsames Fahren selbstverständlich sein, um andere Verkehrsteilnehmende nicht zu gefährden.
Verkehrssicherheit am 22.07.2024 um 07:07 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Verkehrssicherheit" weitergeleitet.
Unregistrierter Nutzer am 16.07.2024 um 15:06 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Verkehrssicherheit" weitergeleitet.