bessere Bordsteinabsenkung im Kreuzungsbereich
Diese Meldung wurde am 23.10.2024 via api erstellt.
Radverkehr am 24.10.2024 um 11:14 Uhr:
Die Meldung wurde beantwortet.
Vielen Dank für Ihr Anliegen. Die Gestaltung der Überquerungsstelle muss den Richtlinien der "Anlagen von Stadtstraßen" (RASt 06) entsprechen, die eine Bordsteinhöhe von 3 cm vorschreiben. Diese Höhe gewährleistet die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich blinder und sehbehinderter Menschen.
Eine zusätzliche Rampe ist unter den aktuellen Vorschriften nicht möglich.
Radverkehr am 24.10.2024 um 11:14 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Radverkehr" weitergeleitet.
Kind123 am 23.10.2024 um 20:44 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Radverkehr" weitergeleitet.