Rechtswidriges Gehwegparken - Sicherheit und Leichtigkeit des (Fuß-)Verkehrs
Diese Meldung wurde am 27.12.2024 via api erstellt.
Verkehrssicherheit am 03.01.2025 um 11:40 Uhr:
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Vielen Dank für die Meldung.
Die Thematik des Gehwegparkens wird bei der Stadt Heidelberg bereits angegangen und Straßenzüge nach und nach neu geordnet. Ziel ist es, für den Fußverkehr verfügbare Flächen bereitzustellen, um den Fußverkehr einerseits sicherer zu gestalten, aber auch um diesen attraktiver zu gestalten. Da sich jahrzehntelang eingespielte Situationen nicht innerhalb kurzer Zeit erfolgreich durchsetzen lassen und schnelle Maßnahmen lediglich zu Verlagerungen in angrenzende Straßen mit sich bringen würde, werden Änderungen im Rahmen einer Planung und auch unter intensiver Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz vorgenommen.
Aufgrund der zahlreichen Straßen im Stadtgebiet, in denen auf dem Gehweg geparkt wird, musste das Vorgehen in mehreren Phasen untergliedert und die mit Gehwegparken betroffenen Straßen entsprechend ihrer Bedeutung bspw. im Kinderwegenetz priorisiert werden. So wurde das Parken im vergangenen Jahr in mehreren Straßen neu geordnet und die Verkehrssicherheit erhöht. Auch zukünftig sind Maßnahmen in weiteren Straßen vorgesehen.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3C5.23 vom 06.06.2024) werden in der Ermessensausübung der Unteren Straßenverkehrsbehörde Ihre Belange nicht unangemessen zurückgestellt, wenn ein Konzept für ein stadtweites Vorgehen entwickelt und auch umgesetzt wird.
Gerne nehmen wir weitere Hinweise zu Straßen auf, die im Rahmen des Konzepts betrachtet und geprüft werden. Ihrer Anfrage konnten wir zwar den Waldweg als ermittelte Adresse entnehmen, die Bilder zeigen jedoch eine andere Straße. Bitte teilen Sie uns mit, um welchen Straßenzug es sich bei Ihrem Anliegen handelt, sodass wir dem Hinweis nachgehen können.
Verkehrssicherheit am 02.01.2025 um 13:55 Uhr:
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Unregistrierter Nutzer am 27.12.2024 um 13:29 Uhr:
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