Beschreibung der Meldung

Fußgängerquerung / Fahrspurreduzierung

Diese Meldung wurde am 11.07.2025 via api erstellt.

Vor einiger Zeit wurde an der Breslauer Straße / Ecke Glatzer Straße die Fußgängerampel durch Elemente zur Fahrspurreduzierung ersetzt. Für Anwohner*innen und Nutzer*innen der hiesigen Einrichtungen, u. a. Schulen und Kita die unmittelbar von der Maßnahme betroffen sind, ist diese Maßnahme nicht nachvollziehbar!

Zwischenzeitlich zeigt sich, das die jetzt dadurch geschaffene Situation einerseits gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen ist, zum anderen häufig zu Mißverständnissen führt.

1. Durch die Verengung entsteht eine unklare Situation für Fahrzeugführer*innen den Vorrang zur Durchfahrt betreffend.
2. Große Fahrzeuge, welche aus der Glatzer Straße kommen und links abbiegen, versperren die Weiterfahrt der Fahrzeuge auf der Breslauer Straße.
3. Keine Kennzeichnung als vollwertig gesicherter Übergang für querende Menschen.
4. Fehlende Bordsteinabsenkungen im Bereich der Fahrbahnverengung.

Für eine Rückmeldung zu den genannten Punkten bedanke ich mich im Vorfeld und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
(Adresssuche nach: Heidelberg Breslauer Straße 28 )

Meldungsposition
Details
Kategorie
Verkehrssituation > Verkehrsführung
Zuständig
Verkehrssicherheit
Geokoordinaten
49,3843 - 8,6682
Bei Eingabe gesuchte Adresse
Heidelberg Breslauer Straße 28
(autom. ermittelt: Glatzer Str. 20, 69124 Heidelberg, Germany
in Kirchheim
Status
Bearbeitet
Zusatzfelder
Abweichender Zeitpunkt
Datum des Ereignisses (falls abweichend)
Keine Angabe
Uhrzeit des Ereignisses (falls abweichend)
Keine Angabe
Angehängte Dateien
Bearbeitungshistorie

Verkehrssicherheit am 21.07.2025 um 14:03 Uhr:

Vielen Dank für Ihre Rückfragen und Ihren Einsatz für sichere und barrierearme Wege des Fußverkehrs.

Zum Hintergrund: Auslöser dieser Maßnahme war ein Sachschaden an der ehemaligen Fußverkehrslichtsignalanlage infolgedessen diese als abgängig eingeordnet werden musste. Zur temporären Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurde diese LSA über einen geliehenen Masten über mehrere Wochen in Betrieb gehalten. Weil dieser hohe laufende Kosten verursachte, wurde die Entscheidung getroffen die Anlage schnellstmöglich abzubauen. Ein Ersatz bzw. Neubau einer LSA war und ist auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Voraussetzungen (Tempo-30-Zone) nicht gegeben.
Die Notwendigkeit zur Errichtung einer Alternative ergab sich aus der örtlichen Situation zur Sicherung von Querverkehren zwischen Wohngebiet und Kindertages-, Schuleinrichtungen und dem Gemeindehaus. Die Entwicklung einer Querungsmöglichkeit innerhalb weniger Wochen erlaubte jedoch ausschließlich eine baulich minimal aufwendige Lösung. Diese wurde am 01. Juli 2025 errichtet, noch bevor die LSA abgebaut und die Markierungen entfernt wurden.
Das aktuelle Ziel ist eine Evaluation der neu eingerichteten Querung. Diese richtet ihren Fokus insbesondere auf die Verkehrsaufkommen des querenden Fußverkehrs sowie den Kfz-Verkehr in der Breslauer Straße. Aus der letzten Verkehrszählung im Oktober 2024 ergab sich keine Ermächtigungsgrundlage zur Anordnung eines Fußgängerüberwegs ("Zebrastreifen"). Erschwerend kommt hinzu, dass Fußgängerüberwege in Tempo-3-Zonen in der Regel als entbehrlich angesehen werden.

Zu Ihren Fragen:
1. Durch die Verengung entsteht eine unklare Situation für Fahrzeugführer*innen den Vorrang zur Durchfahrt betreffend.
Aufgrund der Verortung der Einmündung Breslauer Straße/ Glatzer Straße innerhalb einer Tempo-30-Zone ohne weitere verkehrsregelnde Zeichen greift das „Rechts-vor-Links“-Gebot (vgl. § 8 StVO). Dabei wird insbesondere auf Absatz 2 des § 8 der Straßenverkehrsordnung hingewiesen, aus dem derjenige „der die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen muss, dass gewartet wird.“ Die Platzverhältnisse zur Einhaltung dieser Regelungen sind gegeben.
2. Große Fahrzeuge, welche aus der Glatzer Straße kommen und links abbiegen, versperren die Weiterfahrt der Fahrzeuge auf der Breslauer Straße.
Nicht näher bestimmte, große Fahrzeuge verfügen üblicherweise über höhere Blickpunkte und können die Einmündung dadurch einfacher einsehen. Aus den o.g. Zählungen ergab sich ein niedriger Schwerverkehrsanteil von rd. 2 Prozent auf der Breslauer Straße. Zudem sind nach Prüfung keine erheblichen Änderungen bzw. Verletzungen der Vorfahrtsregelung bzgl. Einbiegevorgängen zwischen Lkw – Lkw und Lkw – Pkw im Vergleich zum vorherigen Zustand erzwungen.
3. Keine Kennzeichnung als vollwertig gesicherter Übergang für querende Menschen.
Der eingerichtete vorgezogene Seitenraum stellt keine Querungsmöglichkeit mit Vorrang für den Fußverkehr dar. Die Kennzeichnung der Querungsmöglichkeit inkl. Engstelle ist durch Verkehrszeichen und Markierungen hergestellt. Eine Beleuchtung ist ebenso vorhanden.
4. Fehlende Bordsteinabsenkungen im Bereich der Fahrbahnverengung.
Bordsteinabsenkungen sind im Rahmen der kurzfristigen Planung und Umsetzung an der Stelle der neuen Querung nicht möglich gewesen. Gleichwohl können die vorhandenen Absenkungen auf 3 cm (keine Barrierefreiheit) weiterhin zum Queren der Breslauer Straße genutzt werden.

Wir hoffen Ihre Fragen auf diesem Wege nachvollziehbar und detailliert beantwortet zu haben.


Bearbeitet
Verkehrssicherheit am 14.07.2025 um 06:44 Uhr:

Die Meldung wurde beantwortet.
Vielen Dank für den Hinweis. Die Situation wurde zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hergestellt. Das individuelle Fehlverhalten liegt nicht bei uns


in Bearbeitung
Verkehrssicherheit am 14.07.2025 um 06:42 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Verkehrssicherheit" weitergeleitet.


Warten auf Freigabe
Unregistrierter Nutzer am 11.07.2025 um 13:35 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Verkehrssicherheit" weitergeleitet.