Häufige Fragen zum Thema Parkplatzsituation



Das Zufahren sowie Halten und Parken ist in der Fußgängerzone von 11:00 bis 06:00 Uhr nicht zulässig (aktuelle Fassung der Sondernutzungssatzung Fußgängerbereich Altstadt). Die Restfahrbahnbreite von mind. 3,05 Meter muss gewährleistet sein. Der 5-Meter-Bereich muss freigehalten werden.